1. Zielsetzung
- Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit der Ortsgruppen
- Förderung von konkreten Natur- und Umweltschutzmaßnahmen
- Stärkung der Gemeinschaft und regionalen Wirkung des NABU
2. Grundsätze
- Alle Ortsgruppen können gleichberechtigt Zuschüsse beantragen.
- Der Kreisverband stellt jährlich ein fixes Zuschussbudget bereit.
- Die Vergabe erfolgt nach transparenten und nachvollziehbaren Kriterien.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; Bewilligung erfolgt nach Priorität, Mittelverfügbarkeit und nach Mehrheitsbeschluss im Vorstand des NABU Kreisverband
MKK.
3. Förderfähige Maßnahmen
- Pflege und Erhalt von Biotopen
- Schutzmaßnahmen für Artenvielfalt (z. B. Nistkästen, Wildblumenwiesen)
- Umweltbildungsprojekte (z. B. Kinder- und Jugendaktionen)
- Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Flyer, Infotafeln, Veranstaltungen)
- Anschaffung notwendiger Ausrüstung für Naturschutzarbeiten (z. B. Werkzeuge, Materialien)
4. Nicht förderfähig sind
- Bewirtungskosten
- Investitionen in private Grundstücke
- Maßnahmen ohne Bezug zum Naturschutz- oder Umweltbildungsauftrag
5. Finanzielle Rahmenbedingungen
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Maximaler Zuschuss: 30% des Endbetrages pro Maßnahme/Projekt
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Pro Ortsgruppe: maximal 3 Anträge pro Kalenderjahr möglich
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Restfinanzierung: Die Maßnahme muss vollständig finanziert sein (z. B. durch Zuschüsse, Spenden, Eigenmittel)
6. Antragsverfahren
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Antragstellung: schriftlich per Forms Dokument im internen Bereich der Webseite
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Inhalt des Antrags:
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- Kurze Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung (Angebote, Planungsübersicht)
- Zeitplan (Start und Ende)
- Angaben zur Eigenbeteiligung/Drittmitteln
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Fristen: Anträge sind mindestens 6 Wochen nach Rechnungseingang einzureichen.
7. Vergabe und Priorisierung
- Die Vergabe erfolgt durch den Vorstand des Kreisverbands nach Abstimmung.
- Kriterien für die Entscheidung:
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- Beitrag zum Natur- und Umweltschutz
- Sichtbarkeit/Wirkung nach außen
- Qualität und Nachhaltigkeit des Projekts
- Frühere Mittelverwendung der Gruppe
Hinweis: Werden mehr Anträge gestellt als Mittel vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge der Antragseingänge und die Förderwürdigkeit.
8. Abrechnung und Nachweis
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Verwendungsnachweis innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss:
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- Kurzbericht (max. 1 Seite)
- Belegkopien (Rechnungen, Quittungen)
- Ggf. Fotos oder Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit
- Bei fehlendem Nachweis kann eine Rückzahlung gefordert werden.
9. Kommunikation
- Über bewilligte Zuschüsse wird regelmäßig berichtet (z. B auf der Website).
- Geförderte Projekte sollen nach Möglichkeit den Kreisverband als Unterstützer nennen (z. B. auf Tafeln oder in
Pressemitteilungen).