Zuschusskonzept des NABU-Kreisverbands für Ortsgruppen

1. Zielsetzung

  • Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit der Ortsgruppen
  • Förderung von konkreten Natur- und Umweltschutzmaßnahmen
  • Stärkung der Gemeinschaft und regionalen Wirkung des NABU

2. Grundsätze

  • Alle Ortsgruppen können gleichberechtigt Zuschüsse beantragen.
  • Der Kreisverband stellt jährlich ein fixes Zuschussbudget bereit.
  • Die Vergabe erfolgt nach transparenten und nachvollziehbaren Kriterien.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; Bewilligung erfolgt nach Priorität, Mittelverfügbarkeit und nach Mehrheitsbeschluss im Vorstand des NABU Kreisverband MKK.

3. Förderfähige Maßnahmen

  • Pflege und Erhalt von Biotopen
  • Schutzmaßnahmen für Artenvielfalt (z.B. Nistkästen, Wildblumenwiesen)
  • Umweltbildungsprojekte (z.B. Kinder- und Jugendaktionen)
  • Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Flyer, Infotafeln, Veranstaltungen)
  • Anschaffung notwendiger Ausrüstung für Naturschutzarbeiten (z.B. Werkzeuge, Materialien)

4. Nicht förderfähig sind

  • Bewirtungskosten
  • Investitionen in private Grundstücke
  • Maßnahmen ohne Bezug zum Naturschutz- oder Umweltbildungsauftrag

5. Finanzielle Rahmenbedingungen

  • Maximaler Zuschuss: 30% des Endbetrages pro Maßnahme/Projekt
  • Pro Ortsgruppe: maximal 3 Anträge pro Kalenderjahr möglich
  • Restfinanzierung: Die Maßnahme muss vollständig finanziert sein (z.B. durch Zuschüsse, Spenden, Eigenmittel)

6. Antragsverfahren

  • Antragstellung: schriftlich per Forms Dokument im internen Bereich der Webseite
  • Inhalt des Antrags:
    • Kurze Projektbeschreibung
    • Kostenaufstellung (Angebote, Planungsübersicht)
    • Zeitplan (Start und Ende)
    • Angaben zur Eigenbeteiligung/Drittmitteln
  • Fristen: Anträge sind mindestens 6 Wochen nach Rechnungseingang einzureichen.

7. Vergabe und Priorisierung

  • Die Vergabe erfolgt durch den Vorstand des Kreisverbands nach Abstimmung.
  • Kriterien für die Entscheidung:
    • Beitrag zum Natur- und Umweltschutz
    • Sichtbarkeit/Wirkung nach außen
    • Qualität und Nachhaltigkeit des Projekts
    • Frühere Mittelverwendung der Gruppe

Hinweis: Werden mehr Anträge gestellt als Mittel vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge der Antragseingänge und die Förderwürdigkeit.


8. Abrechnung und Nachweis

  • Verwendungsnachweis innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss:
    • Kurzbericht (max. 1 Seite)
    • Belegkopien (Rechnungen, Quittungen)
    • Ggf. Fotos oder Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit
  • Bei fehlendem Nachweis kann eine Rückzahlung gefordert werden.

9. Kommunikation

  • Über bewilligte Zuschüsse wird regelmäßig berichtet (z.B auf der Website).
  • Geförderte Projekte sollen nach Möglichkeit den Kreisverband als Unterstützer nennen (z.B. auf Tafeln oder in Pressemitteilungen).